Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) folgende Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ramstein-Miesenbach vom 30.09.2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Stellplatzsatzung der Stadt Ramstein-Miesenbach vom 30.09.2016, in Kraft getreten am 06.10.2016 wird wie folgt geändert:
§ 2 erhält folgende Fassung:
„Unter Beachtung des § 47 Abs. 4 Satz 2 LBauO wird die Höhe des Geldbetrages
für den 1. und 2. Stellplatz auf je 7.500,00 €,
für den 3. und 4. Stellplatz auf je 8.500,00 €,
für den 5. und jeden weiteren Stellplatz auf je 9.000,- €
festgesetzt.“
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ramstein-Miesenbach, 21.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung