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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 39/2023
Stadt Ramstein-Miesenbach
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1. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ramstein-Miesenbach vom 25.05.2023

Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) folgende Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ramstein-Miesenbach vom 30.09.2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Stellplatzsatzung der Stadt Ramstein-Miesenbach vom 30.09.2016, in Kraft getreten am 06.10.2016 wird wie folgt geändert:

§ 2 erhält folgende Fassung:

„Unter Beachtung des § 47 Abs. 4 Satz 2 LBauO wird die Höhe des Geldbetrages

für den 1. und 2. Stellplatz auf je 7.500,00 €,

für den 3. und 4. Stellplatz auf je 8.500,00 €,

für den 5. und jeden weiteren Stellplatz auf je 9.000,- €

festgesetzt.“

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ramstein-Miesenbach, den 27.06.2023
Ralf Hechler
Stadtbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen der Öffentlichkeit über die Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ramstein-Miesenbach, 21.09.2023

Verbandsgemeindeverwaltung