Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 39/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Katzenbach

Gewanne:

Hintere Beetenstücke

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche

Größe:

3,7670 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

  • bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum
  • bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist

bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.

In Vertretung
gez. Heß-Schmidt, 1. Kreisbeigeordnete