Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Katzenbach |
| Gewanne: | Hintere Beetenstücke |
| Nutzungsart: | Landwirtschaftsfläche |
| Größe: | 3,7670 ha |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.