im Zuge der Jahres-Endabrechnung mussten neben der Erfassung und Plausibilisierung der Zählerstände auch die Entlastungsbeträge im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse einer aufwendigen Prüfung unterzogen werden, damit diese korrekt auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Dies führt dazu, dass sich die Erstellung und der Versand auf KW 4 bis 6 verzögern. Dadurch würden sich die Fälligkeitstermine für die Endabrechnung des Jahres 2023 als auch die des ersten Abschlages 2024 überschneiden.
Um dies zu vermeiden haben wir uns dazu entschieden, dass wir dies zeitlich etwas entzerren und für das Jahr 2024 auf 10 Abschläge anstatt wie bisher gewohnt 11 Abschläge umstellen.
Dadurch ergibt sich folgende Änderung anhand der Beispielrechnung:
Lag der Abschlag im Jahr 2023 bei monatlich 400 € so werden für 2024 nur 10 Abschlägen zu 440 € belastet.
Dies werden wir bei der Erstellung der Jahresendabrechnung entsprechend ausweisen und den ersten Abschlag für 2024 erst zum 01.03.2024 abbuchen.
Damit vermeiden wir, dass wir Ihnen für die Energieart „Strom“ aufgrund der Preissenkung zum 01.03.2024 nicht erneut eine Abschlagsmitteilung zusenden müssen.
Diese Änderung betrifft die Kunden in Ramstein-Miesenbach, Niedermohr, Schrollbach, Hütschenhausen, Spesbach und Katzenbach.
Kunden, die bereits eine Jahresendabrechnung für die Energieart „Strom“ erhalten haben, werden in einem separaten Schreiben über die Anpassung informiert. Das betrifft die Kunden in Steinwenden, Obermohr, Weltersbach, Kottweiler-Schwanden und Reuschbach.
Für das Jahr 2025 werden wir wieder wie gewohnt auf den Modus von 11 Abschlägen umstellen.
Die Abschläge der Energieart „Erdgas“ enthalten derzeit die gültige Umsatzsteuer i.H.v. 7%. Laut derzeitigem Stand soll die Umsatzsteuer ab 01.04.2024 wieder auf 19% angepasst werden. Wir senden Ihnen hierzu rechtzeitig eine Information zu, aus der Sie die neuen Abschlagsbeträge „Erdgas“ entnehmen können.