Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgmeinde Ramstein-Miesenbach Hunde innerorts und in öffentlichen Anlagen nur angeleint geführt werden dürfen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Weiterhin dürfen Hunde nur von Personen geführt werden, die geeignet und körperlich in der Lage sind, die Hunde sicher zu führen.
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die Hunde öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Halter und Führer sind nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld geahndet werden.