Amtsgericht Landstuhl
Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)
Az.: 1 K 49/20 1 — Landstuhl, 22.09.2023
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Mittwoch, 13.12.2023, 10:15 Uhr,
in der Zehntenscheune, Kirchenstraße 1, 66849 Landstuhl
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hütschenhausen in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Hütschenhausen, Flurstück 2851/3, Gebäude- und Freifläche, Husarenstraße 16, 756 m2; Blatt 912 BV 1
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Ein-/Zweifamilienwohnhaus, unterkellert, DG nicht ausgebaut, Wintergarten, Garage
Verkehrswert: 337.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.11.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.