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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 41/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Keine Lagerungen an Fließgewässern

Alle baulichen Anlagen an Fließgewässern sind genehmigungspflichtig!

Im Rahmen unseres Hochwasserschutzvorsorgekonzeptes möchten wir darauf hinweisen, dass in einem Schutzstreifen von 10 Meter Breite an Fließgewässern bauliche Anlagen (beispielsweise Schuppen, Mauern, Zäune, Wälle, Fußstege) genehmigungspflichtig sind!

Lagerungen von Brennholz und anderen Gegenständen wie Trampolins, Planschbecken u.ä., aber auch Bauschutt, die bei Überflutung mitgerissen und Durchlässe verstopfen können, sind ebenfalls nicht zulässig.

Keine Grünabfälle in den Bachlauf!

Grünabfälle wie Gras-, Heckenschnitt oder Laub dürfen ebenfalls nicht in Fließgewässer geschüttet werden, sondern sind ordnungsgemäß in der Biotonne oder in der Grünabfallsammelstelle zu entsorgen.

Zuwiderhandlungen werden wir zur Anzeige bringen.

Ramstein-Miesenbach, 12.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung