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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 42/2022
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzend zu den am 15.07.2022 stattgefundenen Wahlen zum Kreisjagdmeister sowie Jagdbeirat wird eine Nachwahl terminiert.

Die Wahlergebnisse aus der Veröffentlichung vom 01.10.2022 behalten Bestandskraft. Gemäß § 52 Abs. 2 und 3 der JVO sind jeweils ein zweiter Vertreter oder Vertreterin der Jagdscheininhaber und ein zweiter Vertreter oder Vertreterin der Jagdpächter plus jeweilige Vertreter oder Vertreterin vorgesehen.

Diese Nachwahl wird für

Freitag, den 25. November 2022, 9:00 bis 13:00 Uhr Kreisverwaltung Kaiserslautern, Sitzungssaal 3, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern

angeordnet.

Alle wahlberechtigten Personen können im angegebenen Zeitfenster unter Vorlage ihres Personalausweises und ihres gültigen Jagdscheins ihre Stimme abgeben.

Wahlvorschläge für den zweiten Vertreter oder Vertreterin der Jagdscheininhaber und einen zweiten Vertreter oder Vertreterin der Jagdpächter sowie des/der jeweiligen Vertreters oder Vertreterin können bis spätestens 16.11.2022 schriftlich bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden.

Wählbar als zweite/r Vertreterin oder Vertreter der Jagdscheininhaber ist, wer im Bereich der unteren Jagdbehörden der Stadt oder des Landkreises Kaiserslautern seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat und einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt.

Wählbar als zweite/r Vertreterin oder Vertreter der pachtenden Personen (Jagdpächter) ist, wer einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und im Bereich der Stadt oder des Landkreises Kaiserslautern einen Jagdbezirk gepachtet hat.

Kaiserslautern, den 13.10.2022
gez. Ralf Leßmeister, Landrat