Der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz hat aufgrund § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 111 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Ramstein-Miesenbach überprüft.
Diese Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Jahre 2013 bis 2020.
Die Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes liegen gemäß § 110 Abs. 6 GemO an sieben Werktagen, und zwar vom 23.10. bis einschl. 31.10.2023 in Zimmer 206 der Verbandsgemeinde-verwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, während der Öffnungszeiten
| Vormittags | |
| Montag – Freitag | von 08.30 – 12.00 Uhr |
| Nachmittags | |
| Montag – Mittwoch | von 13.30 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 13.30 – 18.00 Uhr |
zur Einsichtnahme öffentlich aus.