Auch für dieses Jahr wurden Anträge auf Bauholzvergütung bei der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) eingereicht. In Kürze erhalten die Antragsteller/innen Post von der RWG. In den meisten Fällen eine Bewilligung.
Ca. 25.000 Euro werden zur Auszahlung kommen.
Bei den eingereichten Anträgen überwiegt der Anteil der Neubauten. Doch der Rückgang bei der Ausweisung von Baugebieten in den Reichswaldgemeinden schlägt sich auch in der Zahl der Anträge auf Bauholzvergütung nieder.
Ein geringerer Anteil betrifft Altbauten. Jedoch wird gerade im Altbestand kräftig investiert, wie zu beobachten ist. Offenbar ist die Möglichkeit der Bezuschussung für diesen Sektor noch weitestgehend unbekannt. Berechtigte aus den Reichswaldgemeinden haben Anspruch auf Bauholzvergütung auch für Erweiterungsbauten, Umbauten und Modernisierungen sowie Instandsetzung des eigenen Wohnhauses.
Die Bauholzvergütung bezieht sich auf die tragenden Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen etc., auch im Außenbereich.
Bei Objekten mit einem gewerblichen Anteil ist Vorrausetzung, dass Antragsteller das Gebäude selbst bewohnen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.
Weitere Informationen können unter www.rwg-kl.de abgerufen, oder bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Die Richtlinien zur Bauholzvergütung und das Antragsformular stehen zum Download bereit.