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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 43/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Flächennutzungsplan, Teiländerung VII „Solarpark Hütschenhausen“

Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Teilplan Hütschenhausen (Ortsteil Katzenbach)

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplans sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach in öffentlicher Sitzung am 25. September 2024 die den Vorentwurf zur Teiländerung VII „Solarpark Hütschenhausen“ des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach angenommen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen hat.

Mit der Teiländerung VII „Solarpark Hütschenhausen“ wird folgendes Ziel verfolgt:

Die Gemeinde Hütschenhausen plant am östlichen Rand ihrer Gemarkung, im Ortsteil Katzenbach, die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FA), um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Gemeinderat Hütschenhausen hat am 08. Oktober 2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“ gefasst.

Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan, 1.Fortschreibung aus dem Jahre 2001 der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Damit sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann, möchte die Verbandsgemeinde deshalb den Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich ändern, um die Gemeinde bei ihrem Vorhaben zum Klimaschutz zu unterstützen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplanvorentwurf erfolgt in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Bauamt, Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Der Planentwurf sowie die weiteren Unterlagen können beim Bauamt im Zimmer 306 während der Dienststunden eingesehen werden:

Vormittags:

Montag bis Donnerstag:

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitags:

8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittags:

Montag bis Mittwoch:

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstags:

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Ergänzend hierzu können die Unterlagen (Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung) unter folgender Internetadresse:

https://www.ramstein-miesenbach.de/de/bauen-und-umwelt/flaechennutzungsplan-der-vg-ram-mie/ in der Rubrik, „Flächennutzungsplan Teiländerung VIII, Solarpark Hütschenhausen“, in Hütschenhausen, Ortsteil Katzenbach eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
  • ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Verbandsgemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Ramstein-Miesenbach, den 18.10.2024

Ralf Hechler
Verbandsbürgermeister