Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hütschenhausen in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Oktober 2024 den Vorentwurf des „Solarparks Hütschenhausen“ angenommen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen hat.
Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Ziel verfolgt:
Die Gemeinde Hütschenhausen plant am östlichen Rand ihrer Gemarkung, im Ortsteil Katzenbach, die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FA), um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen.
Die eingezäunte Anlage wird mit Solarmodulen auf Stützelementen ausgestattet, die nur wenig Fläche beanspruchen. Dadurch kann die landwirtschaftliche Nutzung nach dem Rückbau der Anlage uneingeschränkt wieder aufgenommen werden.
Die Erschließung der Fläche erfolgt über die bestehenden Wirtschafts- und Feldwege. Eine separate Erschließung ist nicht vorgesehen. Der Geltungsbereich wird über die nahegelegene K 9 und einen bestehenden asphaltierten Feldweg zugänglich gemacht. Über diese Wege soll auch der Baustellen- und Betriebsverkehr abgewickelt werden.
Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Es liegt zwischen dem Damm der A 62 und dem Industriezentrum Westrich. Im Süden grenzt ein Waldgebiet an, im Norden befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen, und westlich grenzen Gehölzstrukturen an das Plangebiet.
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf erfolgt in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Bauamt, Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Der Planentwurf sowie die weiteren Unterlagen können beim Bauamt im Zimmer 306 während der Dienststunden eingesehen werden:
| Vormittags: | |
| Montag bis Donnerstag: | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitags: | 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Nachmittags: | |
| Montag bis Mittwoch: | 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstags: | 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Ergänzend hierzu können die Unterlagen (Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung) unter folgender Internetadresse:
www.ramstein-miesenbach.de/de/bauen-und-umwelt/bebauungsplaene-der-vg-ram-mie/bebauungsplaene-im-verfahren/ in der Rubrik „Hütschenhausen“, „Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“, in Hütschenhausen, Ortsteil Katzenbach eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass
Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.