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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 43/2024
Gemeinde Hütschenhausen
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Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“

in der Ortsgemeinde Hütschenhausen, Ortsteil Katzenbach

Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
sowie der Veröffentlichung im Internet
und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hütschenhausen in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Oktober 2024 den Vorentwurf des „Solarparks Hütschenhausen“ angenommen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung) BauGB beschlossen hat.

Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Ziel verfolgt:

Die Gemeinde Hütschenhausen plant am östlichen Rand ihrer Gemarkung, im Ortsteil Katzenbach, die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-FA), um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen.

Die eingezäunte Anlage wird mit Solarmodulen auf Stützelementen ausgestattet, die nur wenig Fläche beanspruchen. Dadurch kann die landwirtschaftliche Nutzung nach dem Rückbau der Anlage uneingeschränkt wieder aufgenommen werden.

Die Erschließung der Fläche erfolgt über die bestehenden Wirtschafts- und Feldwege. Eine separate Erschließung ist nicht vorgesehen. Der Geltungsbereich wird über die nahegelegene K 9 und einen bestehenden asphaltierten Feldweg zugänglich gemacht. Über diese Wege soll auch der Baustellen- und Betriebsverkehr abgewickelt werden.

Das Gebiet wird derzeit hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Es liegt zwischen dem Damm der A 62 und dem Industriezentrum Westrich. Im Süden grenzt ein Waldgebiet an, im Norden befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen, und westlich grenzen Gehölzstrukturen an das Plangebiet.

Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanvorentwurf erfolgt in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Bauamt, Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Der Planentwurf sowie die weiteren Unterlagen können beim Bauamt im Zimmer 306 während der Dienststunden eingesehen werden:

Vormittags:

Montag bis Donnerstag:

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitags:

8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittags:

Montag bis Mittwoch:

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstags:

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Ergänzend hierzu können die Unterlagen (Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung) unter folgender Internetadresse:

www.ramstein-miesenbach.de/de/bauen-und-umwelt/bebauungsplaene-der-vg-ram-mie/bebauungsplaene-im-verfahren/ in der Rubrik „Hütschenhausen“, „Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“, in Hütschenhausen, Ortsteil Katzenbach eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach vorgebracht werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  • ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden vom Gemeinderat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Hütschenhausen, den 18.10.2024
Achim Wätzold
Ortsbürgermeister