Aufforderung zur Benennung eines gemeinsamen Vertreters der Erbengemeinschaft
Aufgrund der großen Anzahl der durch die Erbengemeinschaft beteiligten Personen, möchten wir Sie bitten, uns einen untereinander gemeinsam bestellten Vertreter zu benennen, der Sie als Erbengemeinschaft in diesem Verfahren vertritt.
Wir fordern Sie auf, uns bis zum 17.11.2025, Angaben zu den Beteiligten bzw. Erbschaftsanteilen zu machen.
Zu gegebener Zeit werden wir den Vertreter bzw. die Vertreterin zu einem Erörterungstermin einladen. Bei diesem Termin werden alle beabsichtigten tatsächlichen und rechtlichen Änderungen und Festsetzungen erörtert. Im Rahmen der Erörterung wird dem Vertreter bzw. der Vertreterin die Gelegenheit gegeben, sich zu den vorgesehenen Umlegungsmaßnahmen zu äußern.
Sollen uns keine Angaben gemacht bzw. Unterlagen vorgelegt werden können, werden wir das zuständige Amtsgericht ersuchen, einen Vertreter für die unbekannten Beteiligten bzw. der unbekannten Anteile von Amtswegen zu bestellen.