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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 44/2022
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Obermohr

Gewanne:

Auf der Moosbacher Flur

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche

Größe:

1,7106 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihre Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

  • - bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum
  • - bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist

bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.

(Heß-Schmidt)
1. Kreisbeigeordnete