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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 44/2024
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Amtliche Bekanntmachungen - Information der Abfallwirtschaft des Landkreises Kaiserslautern

Bereitstellung von Abfallgefäßen am Abfuhrtag

Die Abfallbehältnisse sind am Abfuhrtag rechtzeitig (am besten ab 6:00 Uhr oder am Vorabend) zur einmaligen Leerung so bereit zu stellen, dass das Entsorgungsfahrzeug an die Gefäße heranfahren kann und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist.

Nach der Leerung, noch am gleichen Tag, müssen die Abfallbehältnisse von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt werden. Sie dürfen nicht dauerhaft oder länger wie oben beschrieben im öffentlichen Raum verbleiben.

Abfallbehältnisse sind stets geschlossen zu halten. Die festen Abfallbehältnisse dürfen nur so gefüllt werden, dass ihre Deckel noch gut schließen und eine ordnungsgemäße Entleerung möglich ist. Ein Einstampfen und Verpressen sowie das Einfüllen von brennenden, glühenden oder heißen Abfällen ist nicht erlaubt.

Abfallbehältnisse, die überfüllt sind oder bei denen die geltenden Befüllungs-, Verpackungs- oder Verwendungsvorschriften nicht beachtet wurden, werden nicht entleert bzw. abgefahren.