Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 45/2022
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach die gehobene Erlaubnis gemäß §§ 8 ff, § 15 WHG i.V.m. § 14, § 16 LWG, zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der neuen Kläranlage Reuschbach in den Reuschbach sowie auf Genehmigung gemäß § 62 LWG, zum Bau und Betrieb der Kläranlage erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheids mit dazugehörigem Plansatz liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 14.11.2022 bis einschließlich 28.11.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Zimmer 318, während der Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Ramstein-Miesenbach, 31.10.2022
Steffen Harth, Leiter Kanalwerk