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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 46/2024
Gemeinde Niedermohr
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Terminsbestimmung

Amtsgericht Landstuhl

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 23/24  —  Landstuhl, 23.10.2024

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 11.02.2025, um 10:00 Uhr, im Amtsgericht Landstuhl, Raum I, Sitzungssaal, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl, öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Reuschbach

1/2 1.1. an

Eingetragen im Grundbuch von Reuschbach

1/2 1.2

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Halbmiteigentumsanteil an Baugrundstück, unbebaut, Verbandsgem. Oberes Glantal;

Verkehrswert: 37.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Halbmiteigentumsanteil an Baugrundstück, unbebaut, Verbandsgem. Oberes Glantal;

Verkehrswert: 37.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls fiir das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Huwer
Rechtspfleger