Die angeordnete Nachwahl der Vertreter/innen des Kreisjagdbeirates am 25.11.2022 wird widerrufen und die Ergebnisse der Wahl vom 15.07.2022 aufgrund eines Formfehlers als ungültig erklärt.
Das Ergebnis der Wahl des Kreisjagdmeisters sowie dem stellvertretenden Kreisjagdmeister bleibt davon unberührt.
Gemäß § 46 Abs. 1 und 3 des Landesjagdgesetzes in Verbindung mit den §§ 52 und 53 der Landesjagdverordnung wird für den Bereich der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern die Wahl der Vertreter/innen der Jagdscheininhaber/innen, Jagdpächter/innen und Eigenjagdbesitzer/innen sowie deren jeweilige Stellvertreter/innen des Kreisjagdbeirates für
Donnerstag, den 19.01.2023, 17:00 Uhr
Kreisverwaltung Kaiserslautern,
Sitzungssaal 3
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
angeordnet.
Alle wahlberechtigten Personen können um 17:00 Uhr unter Vorlage Ihres Personalausweises und gültigen Jagdscheines die entsprechenden Stimmkarten erhalten und ihre Stimme in jeweils getrennten Wahlgängen abgeben.
Wahlvorschläge für die Vertreter/innen des Kreisjagdbeirates können bis spätestens 06.01.2023 schriftlich bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Die Wahlleitung wird die anwesenden Personen vor den jeweiligen Wahlgängen aber auch zu Wahlvorschlägen aufrufen.
Wahlberechtigt für die Vertreter/innen der Jagdscheininhaber sind die Inhaberinnen und Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Kaiserslautern, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Personen sind.
Wahlberechtigt sind ferner die pachtenden Personen im Sinne des § 14 Landesjagdgesetz sowie die Eigenjagdbesitzer/innen.
Wählbar als Vertreter/innen der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber ist, wer im Bereich der Unteren Jagdbehörden der Stadt oder des Landkreises Kaiserslautern seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat und einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt.
Wählbar als Vertreter/innen der pachtenden Personen ist, wer einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und im Bereich der Stadt oder des Landkreises Kaiserslautern einen Jagdbezirk gepachtet hat.
Wählbar sind ferner Eigentümer/innen und nutznießende Personen eines im Bereich der Stadt oder des Landkreises Kaiserslautern gelegenen Eigenjagdbezirkes.