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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 50/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Müllabfuhr zwischen Weihnachten u. Neujahr

Hier gilt die allgemeine Abfuhrregel in Wochen mit Feiertagen:

Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den Feiertag folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder am darauffolgenden Werktag durchgeführt. Es kann somit auch samstags nachgefahren werden.