In der 52. Kalenderwoche sind infolge der beiden Weihnachtsfeiertage drei Vorverlegungen notwendig. D. h., dass alle Haushalte, die am 23., 24. oder 25. Dezember Abfuhr hätten, Ihre Abfallgefäße früher bereitstellen müssen – siehe nachfolgenden
Zeitplan.
Fällt die Abfuhr auf:
| Mo. 23.12.2024 | wird vorverlegt auf Sa. 21.12.2024 |
| Di. 24.12.2024 | wird vorverlegt auf Mo. 23.12.2024 |
| Mi. 25.12.2024 | wird vorverlegt auf Di. 24.12.2024 |
| Do. 26.12.2024 | wird verlegt auf Fr. 27.12.2024 |
| Fr. 27.12.2024 | wird verlegt auf Sa. 28.12.2024 |
Ab der ersten Januar-Woche 2025 findet die Abfuhr wieder nach der allgemeinen Regel in Wochen mit Feiertagen statt. Sie lautet:
„Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den Feiertag folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder am darauffolgenden Werktag durchgeführt. Es kann somit auch samstags nachgefahren werden.“
Bitte beachten:
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern ist vom 24.12. – 31.12. geschlossen.
Die Abfallwirtschaft ist in dieser Zeit nicht erreichbar.
Ab 02. Januar 2025 stehen wir Ihnen gerne wieder mit Rat und Tat zur Verfügung.
Das Abfallwirtschaftsteam wünscht Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr.