Im Jahr 2014 wurde mit der Einführung des Amtes der Beauftragten für die Landespolizei Rheinland-Pfalz eine wegweisende Institution geschaffen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, eine verlässliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in Fragen der polizeilichen Arbeit zu bieten.
Der Beauftragte für die Landespolizei war der erste seiner Art im gesamten Bundesgebiet und hat eine zentrale Rolle in der Wahrung von Recht und Ordnung eingenommen. Heute wird die Aufgabe von Barbara Schleicher-Rothmund wahrgenommen. Mit ihrer Arbeit sorgt sie dafür, dass eine neue Fehlerkultur in die polizeiliche Arbeit Einzug gehalten hat. Dabei spielt die Institution eine wichtige Rolle in der Förderung der Transparenz und des Dialogs – sowohl zwischen der Polizei und der Gesellschaft als auch innerhalb der Polizei selbst.
Besonders hervorzuheben ist, dass sich nicht nur Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen und Beschwerden an die Beauftragte wenden können, sondern auch Polizistinnen und Polizisten – und das ohne die Notwendigkeit, den Dienstweg einzuhalten. Diese Offenheit ermöglicht es, auch innerhalb der Polizeistrukturen einen wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Wahrung von Standards zu leisten. Polizistinnen und Polizisten können auf diese Weise Unregelmäßigkeiten, Fehlverhalten oder Probleme melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die Einrichtung des Amtes einer parlamentarisch gewählten Polizeibeauftragten passt zum Anspruch der Polizei Rheinland-Pfalz „Bürgerpolizei“ zu sein.
Landtagspräsident Hendrik Hering sagte: „Wie mit dem Amt des Bürgerbeauftragten vor 50 Jahren, war Rheinland-Pfalz vor zehn Jahren ebenso bundesweiter Vorreiter mit der Erweiterung dieser Institution um das Amt des Beauftragten für die Landespolizei. Ob die Beschwerden dabei direkt aus der Bürgerschaft kommen oder von den Polizistinnen und Polizisten selbst, ändert am jeweiligen Prozedere wenig. Denn sie alle haben zunächst einmal eine unabhängige, weisungsfreie Instanz an ihrer Seite. Niederschwellig können Beschwerden von Bürgern oder Polizisten eingereicht werden ohne direkt den Rechtsweg einschlagen zu müssen. Die Beauftragte für die Landespolizei macht polizeiliches Handeln transparenter und sorgt für Akzeptanz. Erfreulicherweise machen die polizeibezogenen Fälle dabei nur einen vergleichsweise geringen Teil der Arbeit der Bürgerbeauftragten aus. Durchschnittlich 160 bis ˃ 200 Eingaben jährlich, die sich auf die Arbeit der Polizei mit rund 14.000 Mitarbeitenden beziehen, spricht für ein insgesamt verantwortungsbewusstes und im höchsten Maße rechtsstaatliches polizeiliches Handeln in unserem Land. Dafür sage ich als Präsident dieses Parlaments sehr herzlich danke.“