Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 51/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Aktuelle Informationen der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach
Energiepreisbremsen, Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber, Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen
Die Bundesregierung hat in der Sitzung am 13.12.2023 auf weitreichende Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts reagiert und nachfolgende Punkte entschieden:
Energiepreisbremsen laufen Ende 2023 aus
- Wie auf den Einspardruck zu erwarten war, laufen die Energiepreisbremsen entlang der geltenden Rechtslage zum 31.12.2023 aus und werden nicht verlängert.
Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber 2024
- Die Übertragungsnetzbetreiber hatten ihre vorläufigen Netzentgelte für 2024 auf der Grundlage eines Bundeszuschusses von 5,5 Mrd. EUR kalkuliert. Dieser Zuschuss erfolgt nun nicht.
- Nach Neuberechnung ergibt sich für 2024 ein durchschnittliches, bundesweites Übertragungsnetzentgelt von 6,43 ct/kWh. Dies bedeutet eine Verdoppelung gegenüber den bisher veröffentlichten Entgelten.
- Dies macht eine Neuberechnung der Netzentgelte der nachgelagerten Ebenen erforderlich, um die erhöhten Übertragungsnetz-Entgelte über die Verteilnetzbetreiber an alle Kunden und Kundengruppen weitergeben zu können, wobei die exakte Höhe der anteiligen Kosten von Netzebene zu Netzebene unterschiedlich ausfallen wird.
Netzentgelte der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach 2024
- Aufgrund des Durchreichens der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber muss auch der örtliche Netzbetreiber eine Neuberechnung der Netzentgelte für alle Ebenen durchführen. Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber an alle Kunden und Kundengruppen weitergegeben, wobei die exakte Höhe der anteiligen Kosten von Netzebene zu Netzebene unterschiedlich ausfallen wird.
Vertriebspreise der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach 2024
- Die Vertriebs-Preise können somit frühestens zum 01.03.2024 geändert werden, weil Preisänderungen in der Grundversorgung sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht werden müssen, um wirksam zu werden.
- Verminderter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen
- In parallelen Verhandlungen zwischen Bundesregierung, Bundestag und den Bundesländern konnte keine Einigung in der Frage erzielt werden, ob der verminderte Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen bereits Ende Februar 2024 auslaufen soll.
- Damit bleibt es weiterhin bei der geltenden Rechtslage, dass der verminderte Umsatzsteuersatz i. H. v. 7 % auf Gas- und Wärmelieferung bis 31.03.2024 zur Anwendung kommt.
- Ab dem 01.04.2024 gelten dann wieder 19 % Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Wärme.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre
Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH