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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 6/2023
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Obermohr

Gewanne:

An den Reuschbacher Wiesen

Nutzungsart:

Landwirtschaftsfläche

Größe:

0,6080 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

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bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum

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bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist

bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.

in Vertretung
gez.
Heß-Schmidt, 1. Kreisbeigeordnete