Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Obermohr |
| Gewanne: | An den Reuschbacher Wiesen |
| Nutzungsart: | Landwirtschaftsfläche |
| Größe: | 0,6080 ha |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse
| - | bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage nach dem Erscheinungsdatum |
| - | bei Bekanntmachung durch Aushang bis spätestens 3 Tage nach dem Ende der Bekanntmachungsfrist |
bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich bekunden.