Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 6/2025
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Wahl Wehrführer

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Ramstein & Wahl zum Führer/zur Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind

Die Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach lädt alle wahlberechtigten Personen zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Ramstein & Wahl zum Führer/zur Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, in nichtöffentlicher Sitzung ein.

Die Wahlversammlung findet am Freitag, dem 14.03.2025, um 19:00 Uhr, in der Feuerwache Ramstein-Miesenbach statt.

Die Tagesordnung der Wahlversammlung ergibt sich wie folgt:

  1. Eröffnung der Wahlversammlung
  2. Vorbereitung der Wahlhandlung (Zusammensetzung des Wahlvorstandes, etc.)
  3. Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin
  4. Wahl des Führers/der Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind
  5. Verschiedenes

Wahlberechtigt sind gemäß § 14 LBKG „(…) alle aktiven Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben“. Nicht wahlberechtigt sind „(…) die ehemaligen Feuerwehrangehörigen, die noch in der Alters- und Ehrenabteilung tätig sind, beurlaubte Feuerwehrangehörigen und die Mitglieder von Feuerwehrfördervereinen, wenn diese keine aktiven Feuerwehrangehörigen sind. Das gleiche gilt für die Wahl zum Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind.„ Wahlberechtigt sind nur Feuerwehrangehörige, die an der Wahlversammlung teilnehmen. Eine schriftliche Abstimmung per Briefwahl ist nicht zulässig (…)“.

Ramstein-Miesenbach, 07.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung