Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie an die Fälligkeiten der Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie alle Nebengefälle jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erinnern. Die Bescheide, die Ihnen im Jahr 2025 zugesandt wurden, gelten, solange Ihnen kein Änderungsbescheid zugeht.
Gerne können Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens nutzen und uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.