Aufgrund der §§ 1, 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG), sowie § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 61 ff. des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) sowie § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach folgende
Anlässlich der Veranstaltung „75. Westricher Fastnachtsumzug“ am 17.02.2026 in Ramstein-Miesenbach, wird von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Stadtteilgebiet Ramstein untersagt im öffentlichen Verkehrsraum Messer aller Art sowie gefährliche Werkzeuge (z. B. Beile, Cutter, Schlaggegenstände, sonstige Hieb- und Stichgegenstände) mitzuführen.
Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1 dieser Verfügung wird als Zwangsmittel der unmittelbare Zwang angedroht. Gleichzeitig behalten sich die Vollzugsorgane die Einziehung der in Ziffer 1 genannten Gegenstände im Wege der gebührenpflichtigen Sicherstellung vor.
Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet, dass eingelegte Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die Widerspruchsfrist ist auch dann gewahrt, wenn der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern – Kreisrechtsausschuss -, Lauterstraße 8, 67655 Kaiserslautern eingelegt wird.
Die elektronische Form wird gewahrt, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Senden Sie den Widerspruch über die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (https://nutzerkonto.service.rlp.de) an die Empfängeradresse Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach.
Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach, Ordnungsamt, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.