Am Freitag, den 31. März 2023, um 20.00 Uhr, sind alle Wahlberechtigten zur nichtöffentlichen Sitzung in die Feuerwache Ramstein eingeladen.
Wahlberechtigt sind gemäß § 14 LBKG „(…) alle aktiven Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben“. Nicht wahlberechtigt sind „(…) die ehemaligen Feuerwehrangehörigen, die noch in der Alters- und Ehrenabteilung tätig sind, beurlaubte Feuerwehrangehörige und die Mitglieder von Feuerwehrfördervereinen, wenn diese keine aktiven Feuerwehrangehörigen sind.“ „Wahlberechtigt sind nur Feuerwehrangehörige, die an der Wahlversammlung teilnehmen. Eine schriftliche Abstimmung per Briefwahl ist nicht zulässig (…)“.
Die Tagesordnung der Wahlversammlung ergibt sich wie folgt:
| 1. | Eröffnung der Wahlversammlung |
| 2. | Vorbereitung der Wahlhandlung (Zusammensetzung des Wahlvorstandes, etc.) |
| 3. | Wahl des Wehrführers |
| 4. | Wahl des Stellvertr. Wehrführers |
| 5. | Verschiedenes |