Am 17.02.2025 sind folgende Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 fällig:
| Gewerbesteuer | 1. Quartal 2025 |
| Vergnügungssteuer | 1. Quartal 2025 |
Folgende Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 sind fällig am:
| Grundsteuer für Ortsgemeinde Hütschenhausen | Fällig: 03.03.2025 1. Quartal 2025 |
| Grundsteuer für Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden | Fällig: 28.02.2025 1. Quartal 2025 |
| Grundsteuer für Ortsgemeinde Niedermohr | Fällig: 11.03.2025 1. Quartal 2025 |
| Grundsteuer für Stadt Ramstein-Miesenbach | Fällig: 10.03.2025 1. Quartal 2025 |
| Grundsteuer für Ortsgemeinde Steinwenden | Fällig: 03.03.2025 1. Quartal 2025 |
Am 01.03.2025 sind für die Ortsgemeinden Hütschenhausen, Kottweiler-Schwanden und Niedermohr die wiederkehrende Ausbaubeiträge 1. Quartal fällig.
Am 01.04.2025 sind für die Stadt Ramstein-Miesenbach und die Ortsgemeinde Steinwenden die wiederkehrenden Ausbaubeiträge 1. Quartal fällig.
Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Personennummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Verbandsgemeindekasse Ramstein-Miesenbach zu überweisen:
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.
Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.