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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 8/2025
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Am 17.02.2025 sind folgende Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 fällig:

Gewerbesteuer

1. Quartal 2025

Vergnügungssteuer

1. Quartal 2025

Folgende Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025 sind fällig am:

Am 01.03.2025 sind für die Ortsgemeinden Hütschenhausen, Kottweiler-Schwanden und Niedermohr die wiederkehrende Ausbaubeiträge 1. Quartal fällig.

Am 01.04.2025 sind für die Stadt Ramstein-Miesenbach und die Ortsgemeinde Steinwenden die wiederkehrenden Ausbaubeiträge 1. Quartal fällig.

Die Zahlungspflichtigen, die keine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Personennummer auf eines der nachstehend genannten Konten der Verbandsgemeindekasse Ramstein-Miesenbach zu überweisen:

  • Sparkasse Kaiserslautern;
    BIC: MALADE51KLK IBAN: DE39 5405 0220 0008 7008 09
  • Volksbank Glan-Münchweiler;
    BIC: GENODE61GLM IBAN: DE19 5409 2400 0000 0300 07
  • Volksbank Kaiserslautern eG;
    BIC: GENODE61KL1 IBAN: DE97 5409 0000 0081 0901 81

Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € teilbaren abgerundeten Betrag erhoben werden müssen (§ 240 der Abgabenordnung (AO) und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen.

Diese Mitteilung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Ramstein-Miesenbach, 12.02.2025
Verbandsgemeindekasse:
gez. Ute Roth
Kassenverwalterin