Titel Logo
Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 8/2025
Gemeinde Hütschenhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Einladung der Jagdgenossenschaft Hütschenhausen

Am Donnerstag, den 27.03.2025, 19.00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Katzenbach, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Hütschenhausen statt.

Hierzu ergeht an alle Jagdgenossen Einladung.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hütschenhausen (Gemarkungen Hütschenhausen, Spesbach und Katzenbach) nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Weiterhin sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in den angegliederten 6,4 Hektar der Gemarkung Obermohr Jagdgenossinnen und Jagdgenossen.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.

Eigentumsänderungen sind von den Verkäufern von Grundstücken dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Das Jagdgenossenschaftskataster liegt bis zum Versammlungstag, während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 218, öffentlich aus.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nur derjenige Grundstückseigentümer stimmberechtigt, der im Kataster eingetragen ist oder sonst nachweist, dass er Eigentum besitzt (z. B. Notariatsurkunde, die im Grundbuch vollzogen sein muss).

Tagesordnung

1.

Genehmigung der Jahresrechnung 2023

2.

Entlastung des Jagdvorstandes

3.

Genehmigung des Haushaltsplanes 2025

4.

Neuwahl des Jagdvorstandes, die Amtszeit des jetzigen Jagdvorstandes endet am 31.03.2025

a) Wahl eines Jagdvorstehers

b) Wahl von zwei Beisitzern, von denen einer der Vertreter des Jagdvorstehers und der Andere Kassenwart ist.

c) Wahl von zwei stellvertretenden Beisitzern

5.

Verschiedenes

66882 Hütschenhausen, 17.02.2025
Für die Jagdgenossenschaft Hütschenhausen
gez. Paul Junker, Jagdvorsteher