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Amtsblatt VG Ramstein-Miesenbach
Ausgabe 8/2025
Stadt Ramstein-Miesenbach
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Terminsbestimmung

Amtsgericht Landstuhl

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 3/24  — Landstuhl, 20.01.2025

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Dienstag, 08.04.2025, 14.00 Uhr, im Sitzungssaal I im Amtsgericht Landstuhl, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Ramstein

Je 1/2 an

lfd.

Nr.

Gemarkung

Flurstück

1

Ramstein

2287/31

2

Ramstein

2287/31

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Halbmiteigentumsanteil; Einfamilienhaus Bj.?, Wfl./Nfl. ca. 80 qm, Verbandgemeinde Ramstein-Miesenbach

Verkehrswert: 33.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Halbmiteigentumsanteil; Einfamiliehaus Bj.?, Wfl./Nfl. ca. 80 qm, Verbandgemeinde Ramstein-Miesenbachh

Verkehrswert: 33.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 05.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls fiir das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Huwer, Rechtspfleger