„Rechtsextreme wollen ihre menschenfeindliche Ideologie in die Gesellschaft tragen. Sie wollen Hass säen und Hetze verbreiten. Dafür nutzen sie bestehende Strukturen wie Vereine. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich die Gemeinschaft im Verein spaltet“, erklärt Roland Schäfer, Vorsitzender des Vereins Rheinhessen gegen Rechts e. V.
Das Bundesverfassungsgericht hat es nun bestätigt:
Vereine können Rechtsextreme ausschließen und die Mitgliedschaft entziehen. Erforderlich ist eine entsprechende Regelung in der Satzung.
„Wir empfehlen Vereinen daher die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die Satzung entsprechend anzupassen.“
Hinweise hierzu finden interessierte Vereine in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 187/21).