(Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.)
Vollzug des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August1977 (GVBI. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (GVBI. S. 763).
Aufgrund Beschluss des Stadtrates der Stadt Ingelheim am Rhein in seiner Sitzung am 16.03.2026 wird verfügt:
Eine ca. 40 m2 große Teilfläche der als Gemeindestraße teilweise gewidmeten Gärtnerstraße (Stichweg), Gemarkung Heidesheim am Rhein, Flur 35, Parz.-Nr. 183/1 wird eingezogen. Durch die Einziehung wird diese Teilfläche dem Gemeingebrauch entzogen und steht diesem dann nicht mehr zur Verfügung.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde der Teileinziehung der Fläche mit Schreiben vom 28.03.2025 zugestimmt. Im nachstehenden Übersichtsplan ist die betroffene Fläche gelb dargestellt.
Übersichtsplan:
Die Planunterlagen, in denen die Einziehungsfläche kenntlich gemacht ist, können während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 eingesehen werden.
Außerdem hängt die öffentliche Bekanntmachung im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim, während der Frist ständig aus.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein erhoben werden.