Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP<Februar 2023> (Daten verändert)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 15. April 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim (Nonnenauweg) wird die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
| 2. | Für den Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim (Nonnenauweg) wird die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
Ziele der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Heidesheim:
Ziel der zehnten Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim ist die Darstellung einer Wohnbaufläche und einer Grünfläche statt der bisherigen Fläche für die Landwirtschaft, um die Errichtung von Wohnbebauung zu ermöglichen. Der Verlauf der Verkehrsfläche wird angepasst.
Räumlicher Geltungsbereich:
Im Norden: landwirtschaftliche Fläche, Obstanbau
Im Osten: Gartengrundstück
Im Süden: Moselstraße mit angrenzender Wohnbebauung
Im Westen: Lindenweg mit angrenzender Wohnbebauung
Übersichtsplan (ohne Maßstab):
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit diese für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Heidesheim (Nonnenauweg) mit der Begründung, dem Umweltbericht und den Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Einschätzung) in der Zeit vom 29. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 während der Sprechzeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstraße 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.
Außerdem hängt der Planvorentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.
Die Unterlagen sind auch unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.