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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Am Landgraben": Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Datengrundlage : Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP˂Februar 2023˃ (Daten verändert)

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Für den Entwurf des Bebauungsplans „Am Landgraben“ wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziele des Bebauungsplans:

Wohnraumschaffung

Flurstücksverzeichnis erstellt am 22.01.2025 aufgrund der Liegenschaftskarte von Februar 2024:

Gemarkung Nieder Ingelheim, Flur 17, Flurstück: 148/2

Gemarkung Nieder Ingelheim, Flur 18, Flurstücke: 5/42, 5/46, 5/49, 5/50, 5/52

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ist der Entwurf des Bebauungsplans „Am Landgraben“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Beurteilung, Schallschutzgutachten), sowie den sonstigen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.

Der Planentwurf hängt auch im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen sind Gegenstand der öffentlichen Auslegung:

Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält nach Anlage 1 BauGB u.a. folgende Aussagen:

  • Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden
  • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
  • Ergebnis der Prüfung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten

Über den Umweltbericht hinaus liegen zu folgenden umweltbezogenen Themenblöcken weitere umweltbezogene Stellungnahmen aus:

Mensch/menschliche Gesundheit

  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 16.12.2022
    (Ortsrandeingrünung)
  • Stellungnahme Landesbetrieb Mobilität vom 05.01.2023
    (Lärmschutz)
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 19.12.2022
    (Auswirkungen durch benachbarte Landwirtschaft – Geruch, Staub, Lärm)
  • Stellungnahme Die Autobahn West vom 20.12.2022
    (Ausbauplanung BAB 60, Lärmschutz)
  • Fachgutachten: Der Schutz des allgemeinen Wohngebietes vor dem Lärm der A 60, Büro Gordan von 2022

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Fachgutachten: Artenschutzrechtliche Beurteilung, Büro viriditas vom 19.12.2019

Boden

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 19.12.2022 (Anzeigepflicht bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gem. § 5 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz)
  • Stellungnahme Landesamt Geologie und Bergbau vom 14.12.2022 (Hinweise zu Bergbau und zu Eingriffen in den Baugrund – Berücksichtigung der Regelwerke, Mitteilungs- und Anzeigepflichten)

Wasser

  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 19.12.2022 (Hochwassergefährdung, geplantes Wasserschutzgebiet Zone III, wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für regenerative Energie, Abwasserbeseitigung des Niederschlagswassers)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 16.12.2022
    (wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für regenerative Energie, Abwasserbeseitigung des Niederschlagswassers )
  • Stellungnahme Abwasserzweckverband Untere Selz vom 21.12.2022 (Abwasserbeseitigung des Niederschlagswassers)

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Stellungnahme der Generaldir. Kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie vom 02.12.2022 (Verhalten und Meldepflicht bei archäologischen Funden)

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 04. April 2025
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister