Die Änderungssatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 11.11.2021 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Angebote im Rahmen der Betreuenden Grundschule wird wie folgt geändert:
Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995, S. 175), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, sowie der Betreuungsordnung für das Betreuungsangebot in Grundschulen der Stadt Ingelheim am Rhein am 07.04.2025 folgende Änderungsatzung erlassen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Fälligkeitsdaten der städtischen Leistungen im Bereich der Kinderbetreuung sollen harmonisiert werden. Bislang sind nicht alle Zahlungen am Monatsersten, sondern teilweise erst am 15. eines jeden Monats fällig. Zukünftig sollen auch diese daher am Ersten eines jeden Monats fällig sein.
Es wird in § 4 Abs. 1 Satz 2 „15.“ durch „01.“ ersetzt.
Die Änderung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.