Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Ober-Ingelheim
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt/Kurier bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Außenstelle Mainz, Postfach 20 50, 55010 Mainz, schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.