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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfügung der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein

Aufgrund Beschluss des Stadtrates der Stadt Ingelheim am Rhein vom 18.05.2026 werden die nachfolgend benannten Flächen gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung, im Sinne des § 3 Nr. 3a i.V.m. § 1 Abs. 2 Landestraßengesetz (LStrG) als öffentliche Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1) Gemarkung Heidesheim, Flur 40, Flurstück 7/2 (teilweise, soweit unbebaut), „Dorfplatz Heidesheim“

Die Fläche, die gewidmet wird, ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan und ist dort gelb dargestellt.

 

2) Gemarkung Nieder-Ingelheim, Flur 23, Flurstück 444/5 (Gehweg, Verkehrsbegleitgrün, Aufenthaltsfläche), zwischen Gartenfeldstraße und Bahnhofstraße am „Lavendelkreisel“

3) Gemarkung Nieder-Ingelheim, Flur 23, Flurstück 4/8 (Gehweg und Parkplätze vor Objekt Boehringerstraße Nr. 2)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein

erhoben werden.

Ingelheim am Rhein, 27. Mai 2026
Stadtverwaltung Ingelheim
Eveline Breyer
Oberbürgermeisterin