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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Präsident-Mohr-Schule":

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP<Mai 2022> (Daten verändert)

Beschluss über erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2024 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Für den Entwurf des Bebauungsplans „Präsident-Mohr-Schule“ wird die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. PlanSiG beschlossen. Diese Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt und auf die Veränderungen gegenüber den vorherigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschränkt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziele des Bebauungsplans:

Schaffung von Wohnraum, Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für Schule und Kindertagesstätte

Flurstücksverzeichnis erstellt am 09.11.2022 aufgrund der Liegenschaftskarte vom Mai 2022:

Gemarkung Ober-Ingelheim, Flur 1

Flurstücksnummer: 282/13, 424/12 tlw., 434/14, 434/15, 434/16, 434/18, 434/19, 434/20, 434/21, 435/2, 440/4 tlw., 442/2, 443, 444, 445/2, 448/6 tlw., 448/7, 453/4, 468/20 tlw.

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Präsident-Mohr-Schule“ mit der Begründung und den Fachgutachten (Baugrundvorerkundung und geotechnische Standorteinschätzung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Schalltechnisches Gutachten, Kampfmittelvorerkundung, Verkehrsuntersuchung) in der Zeit vom 08. Juli 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024 während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus. Stellungnahmen können ausschließlich zu den in den Unterlagen „rot“ hervorgehobenen Änderungen bzw. Ergänzungen abgegeben werden.

Außerdem hängt der Planentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Die Unterlagen sind auch unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 18. Juni 2024
Stadtverwaltung
Ralf Claus
Oberbürgermeister