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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 26/2024
Nachrichten aus dem Rathaus
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Ober-Ingelheim

Gewann:

Haide

Nutzungsart:

Weinbau

Fläche:

3275 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt/Kurier bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim am Rhein schriftlich bekunden. Dies kann per E-mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.