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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz (KV Mainz-Bingen)

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Nieder-Ingelheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Auf dem Rat

Weinbau

3.206 m²

In der Silz

Brache

1.119 m²

An der Leingrub

Weinbau

756 m²

Im Oberen Ingelheimer Weg

Weinbau

848 m²

Distelgarten

Weinbau

563 m²

Die Haide oberm Keller

Weinbau

1.256 m²

Gemarkung Ober-Ingelheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Auf der Haide

Obstbau

1.993 m²

Zwischen dem Küh- und Kämmerweg

Weinbau

1.934 m²

Zwischen kurzen & langen Hornweg

Weinbau

1.038 m²

Haide

Weinbau

962 m²

In den vorderen Hollern

Grünland

1.156 m²

Am Kämmerweg

Weinbau

1.463 m²

Am Davidsstein

Weinbau

819 m²

Vorderen Hollern/Hochgewann

Ackerbau

1.450 m²

Links am Burgweg

Weinbau

2.600 m²

Im Kehlwald

Ackerbau

1.638 m²

Auf der Haide

Ackerbau

944 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt/Kurier bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und den Bedingungen des Vertrages.