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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Erlaubnisverfahren nach §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)

für die Entnahme von Grundwasser aus der Gewinnung Ingelheim-Ost (Wasserwerk Blumengarten) in Ingelheim

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz, Kleine Langgasse 3 in 55116 Mainz gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung aus den Brunnen der Gewinnung Ingelheim-Ost (Wasserwerk Blumengarten) in Ingelheim mit einer jährlichen Gesamtfördermenge von max. 2,0 Mio. m³/a eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragsteller ist die Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH, Binger Straße 135, 55218 Ingelheim.

Die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es besteht somit keine UVP-Pflicht.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:

Die Brunnen der Wassergewinnung Ingelheim-Ost befinden sich auf der ehem. Rheininsel „Sandaue“, welche von der Rheinniederung durch den Altrheinarm „Alte Sandlache“ getrennt ist. Antragsgegenstand ist die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus den Brunnen Br.1 bis Br. 6neu der Gewinnung Ingelheim-Ost mit einer jährlichen Gesamtfördermenge von max. 2 Mio. m³/a, welche dem bislang vorliegenden Wasserrecht entspricht. Aufgrund der Rheinnähe setzt sich die Gesamtfördermenge zum größten Teil aus Uferfiltrat zusammen.

Der Standort der umzäunten Brunnen ist in der Trinkwasserschutzzone I. Südlich grenzt der Altrheinarm, das Naturschutzgebiet „Sandlache“ an, welches maßgeblich vom Rheinwasserstand abhängig ist.

Der Einflussbereich der Brunnen lässt sich als Standort mit Auendynamik und Grundwassereinfluss im Unterboden charakterisieren und als Fläche mit besonderen Standortbedingungen in Bezug aus den Wasser-, Luft- und Nährstoffhaushalt sowie Basenhaushalt einstufen. Die direkte Umgebung ist vorwiegend durch landwirtschaftliche Flächen geprägt und dieser Nutzung entsprechend sind die natürlichen Bodenfunktionen nur noch eingeschränkt vorhanden.

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

Aufgrund der Überprägung des gesamten hydrologischen Systems durch den Rheinwasserstand fällt eine potentielle Grundwasserabsenkung durch eine Erhöhung der Entnahmemenge nicht ins Gewicht. Somit sind keine Auswirkungen im Vergleich zum Ist-Zustand zu befürchten.

Auswirkungen auf sonstige Schutzgüter

Da das gesamte hydrologische System durch den Rheinwasserstand überprägt ist, lässt sich auch in trockenen Jahren ein Einfluss des Brunnenbetriebes nicht von den dominierenden hydrologischen Faktoren trennen. Mögliche Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter wie u. a. Fläche, Boden, Tiere, Tiere, Pflanzen u. biologische Vielfalt etc. können nur mittelbar über das Grundwasser entstehen, daher sind gesamthaft keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kleine Langgasse 3 in 55116 Mainz zugänglich. Diese Bekanntgabe ist auf der Internetseite der SGD Süd (https://sgdsued.rlp.de/) unter der Rubrik „Service / Öffentlichkeitsbeteiligung Bekanntmachungen“ sowie über das zentrale UVP-Internetportal der Länder (https://www.uvp-verbund.de) abrufbar.

Mainz, den 24.06.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
In Vertretung
Manfred Schanzenbächer