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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Absicht der Einziehung von Verkehrsflächen

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis- DE/LVermGeoRP (Aktualität 02/2018) (Daten verändert)

Vollzug des § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch § 84 des Gesetzes vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413)

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Ingelheim am Rhein vom 17. Juni 2024 gibt die Stadt Ingelheim am Rhein ihre Absicht bekannt (§ 37 Abs. 3 LStrG) folgende Einziehung vorzunehmen:

Eine ca. 32 m² große Teilfläche der gewidmeten Straßenparzelle „Im Saal“, Gemarkung Nieder-Ingelheim am Rhein, Flur 1, Parz.-Nr. 783/23 (teilw.), eine ca. 2 m² große Teilfläche der gewidmeten Straßenparzelle „Zuckerberg“, Flur 1, Parz.-Nr. 750/7 (teilw.), sowie eine ca. 51 m² große Teilfläche der gewidmeten Straßenparzelle „Zuckerberg“, Flur 1, Parz.-Nr. 747/4 (teilw.) sollen eingezogen werden.

Durch die beabsichtigte Einziehung werden diese Teilflächen dem Gemeingebrauch entzogen und stehen diesem dann nicht mehr als Verkehrsflächen zur Verfügung.

Übersichtsplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die Planunterlagen, in denen die Einziehungsfläche kenntlich gemacht ist, können während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 eingesehen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung hängt im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim, während der Frist ständig aus.

Es besteht die Möglichkeit, gegen die geplante Einziehung Einwendungen bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim zu erheben. Über diese Einwendungen wird der Stadtrat im Rahmen seiner Entscheidung über die Einziehung nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung entscheiden.

Ingelheim am Rhein, den 01. Juli 2024
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
gez. Ralf Claus
Oberbürgermeister