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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Nieder-Ingelheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Im Steinacker

Weinbau

1.081 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt/Kurier bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Große Langgasse 29, 55116 Mainz schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.