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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunale Wärmeplanung: Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) vom 20.12.2023 in Verbindung mit dem Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) vom 17.04.2025 in Rheinland-Pfalz, jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der kommunalen Wärmeplanung ist der Vorentwurf des Wärmeplans in der Zeit vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 19. Februar 2026 unter https://waermeplaene.de/ingelheimamrhein im Internet eingestellt.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung, in der KlimaWerkstatt Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 8, Erdgeschoss, zur Einsicht- und Stellungnahme aus. Am Rosenmontag, den 16. Februar 2026 ist die Stadtverwaltung geschlossen.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist über die oben genannte Internetseite übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, 67/2 - Klimaschutz und Klimaanpassung, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan unberücksichtigt bleiben.

Ingelheim am Rhein, 09.01.2026
Stadtverwaltung
Ralf Claus, Oberbürgermeister