Titel Logo
Ingelheimer Kurier
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein – Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365), dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I, S. 1041) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 17.07.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Für den Entwurf des Bebauungsplans „Präsident-Mohr-Schule“ wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Ziele des Bebauungsplans:

Schaffung von Wohnraum, Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für Schule und Kindertagesstätte

Flurstücksverzeichnis erstellt am 09.11.2022 aufgrund der Liegenschaftskarte vom Mai 2022:

Gemarkung Ober-Ingelheim, Flur 1

Flurstücksnummer: 282/13, 424/12 tlw., 434/14, 434/15, 434/16, 434/18, 434/19, 434/20, 434/21, 435/2, 440/4 tlw., 442/2, 443, 444, 445/2, 448/6 tlw., 448/7, 453/4, 468/20 tlw.

Übersichtsplan: ohne Maßstab

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP (Daten verändert)

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Präsident-Mohr-Schule“ mit der Begründung und den Fachgutachten (Baugrundvorerkundung und geotechnische Standorteinschätzung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Schalltechnisches Gutachten, Kampfmittelvorerkundung, Verkehrsuntersuchung) in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.

Außerdem hängt der Planentwurf im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Die Unterlagen sind auch unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein oder per E-Mail an stadtplanung@ingelheim.de vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.ingelheim.de (siehe Impressum, elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Ingelheim, Ziffern 1 und 2) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 19. Juli 2023
Stadtverwaltung
Ralf Claus, Oberbürgermeister