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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan "Am Landgraben": Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Datengrundlage: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz © GeoBasis-DE/LVermGeoRP˂Februar 2023˃ (Daten verändert)

der Stadt Ingelheim am Rhein gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998 S. 365) und der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. 1994 S. 153), jeweils in der derzeit geltenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss

Für den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Landgraben“ wird die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt und auf die Veränderungen gegenüber den vorherigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschränkt.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziele des Bebauungsplans:

Wohnraumschaffung

Flurstücksverzeichnis erstellt am 22.01.2025 aufgrund der Liegenschaftskarte von Februar 2024:

Gemarkung Nieder Ingelheim, Flur 17, Flurstück: 148/2

Gemarkung Nieder Ingelheim, Flur 18, Flurstücke: 5/42, 5/46, 5/49, 5/50, 5/52

Übersichtsplan (ohne Maßstab):

 

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung ist der Entwurf des Bebauungsplans „Am Landgraben“ mit

  • der Begründung einschließlich Umweltbericht,
  • den Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Beurteilung, Schallschutzgutachten),
  • den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

in der Zeit vom 27. Juli 2026 bis einschließlich 16. August 2026 unter www.ingelheim.de und dann unter Wohnen Umwelt, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bebauungspläne, aktuelle öffentliche Bekanntmachungen und Auslegungen von Bebauungsplänen, im Internet eingestellt. Außerdem sind die Unterlagen im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.GeoPortal.rlp.de abrufbar.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten, montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung im Amt für Bauen und Planen, Rathaus Ingelheim, Dienstgebäude Gartenfeldstr. 10, 3. Obergeschoss, im Vorraum zu Raum 321 zur Einsicht- und Stellungnahme aus.

Stellungnahmen können ausschließlich zu den in den Unterlagen „rot“ hervorgehobenen Änderungen bzw. Ergänzungen abgegeben werden.

Der Planentwurf hängt auch im Schaukasten vor dem Haupteingang des Rathauses, derzeit am Übergangsquartier Dienstgebäude Wilhelm-Leuschner-Straße 61, während der Frist ständig aus.

Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Allgemeines: Innenentwicklung bzw. Nachnutzung Gewerbebrache, Bestandsaufnahme Umweltzustand, Ziele des Umweltschutzes, Prognose bei (Nicht-)Durchführung der Planung, Planungsalternativen

Mensch/menschliche Gesundheit: Folgen des Klimawandels, Sturzflutgefahren und Starkregen, Grundwasser- oder Bodenbelastungen, Verkehr, Lärmimmissionen, gesunde Wohnverhältnisse, Brandschutz, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, baubedingte Belastungen

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Bestand und Entwicklung von Tieren und Pflanzen sowie Biotoptypen, Schutzgebiete und -objekte, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Boden und Fläche: Flächenverbrauch, Böden und Bodennutzungen, Prüfung von Vorbelastungen, Rohstoffgeologie, (Alt-)Bergbau

Wasser: Gewässer/Hochwasserschutz,Oberflächenwasser, Sturzflutgefahren und Starkregen, Schutzgebiete, Grundwassernutzung und Bewirtschaftung von Niederschlagswasser, Abwasserbeseitigung, Geothermie

Klima und Luft: Mikroklima, Maßnahmen zum Klimaschutz

Landschaft: Landschaftsbild, Ortsrandlage, Einbindung in die Kulturlandschaft

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Prüfung Kulturgüter, Denkmäler, Grabungsschutzgebiete, Hinweise zum Umgang mit archäologischen Funden

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist elektronisch an stadtplanung@ingelheim.de übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Ingelheim, Rathaus, Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein, vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unterwww.ingelheim.de (siehe Impressum) aufgeführt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird den betreffenden Beteiligten das Ergebnis der Prüfung nicht mitgeteilt. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)“ entnommen werden, welches zusammen mit den oben genannten Unterlagen ausliegt.

Ingelheim am Rhein, 09. Juli 2026
Stadtverwaltung
Eveline Breyer
Oberbürgermeisterin