(Änderung der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 sowie Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16)
Im Flurbereinigungsverfahren Kiedrich werden die Ergebnisse der Wertermittlungs-Änderung im Beitragsgebiet 3 sowie die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16 gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlungs-Änderung sowie der Rebaufwuchsbewertung werden so festgestellt, wie sie im jeweiligen Anhörungstermin am 18.06.2025 im Dienstgebäude Eltville des AfB Limburg erläutert worden sind und am
17.06.2025 von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie am
18.06.2025 von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr
im Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn, Große Hub 10c, in 65344 Eltville am Rhein ausgelegen haben.
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen, Wertkorrekturrahmen, Rebbewertungsbögen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung werden in den Flurbereinigungsgemeinden Kiedrich sowie Eltville am Rhein und in den angrenzenden Gemeinden Walluf, Oestrich-Winkel, Schlangenbad, Wiesbaden, Ingelheim am Rhein und Budenheim öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F830 abrufbar.
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.