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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Ingelheim am Rhein zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis

I.

Der Stadtrat hat den Wahltag für die Wahl des Beirates für Migration und Integration auf Sonntag, den 10. November 2024, festgelegt.

II.

1.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Ingelheim am Rhein nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4, 1. OG oder per Post: Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein beantragen.

2.

Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum Freitag, den 8. November 2024, 18 Uhr, bei der bei der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, Wahlbüro, Konrad-Adenauer-Straße 4, 1. OG, 55218 Ingelheim am Rhein beantragen. Antragsvordrucke sind dort oder in der Stabsstelle Vielfalt- und Chancengleichheit, Wilhelm-Leuschner-Straße 61, 55218 Ingelheim am Rhein sowie auf der Homepage der Stadt Ingelheim am Rhein erhältlich.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Ingelheim am Rhein, den 24. Juli 2024
Ralf Claus
Oberbürgermeister und Wahlleiter