Gutscheinkarten im Supermarkt und beim Discounter werden oft als schnelles und praktisches Geschenk genutzt. Doch Vorsicht ist geboten: Der Kriminalpräventive Arbeitskreis der Stadt Ingelheim warnt vor einer neuen Betrugsmasche.
Betrüger*innen stehlen Gutscheinkarten, kopieren den Barcode auf der Rückseite und kleben ihn auf die noch nicht aktivierten Karten, die in den Regalen der Geschäfte hängen. Greift ein* Kund*in nach einem solchen manipulierten Exemplar und bezahlt es an der Kasse, wird die gestohlene Karte aktiviert und nicht diejenige, die von dem*der ahnungslosen Käufer*in gerade erworben wurde. Hier passen Barcode und Gutscheinnummer mit dem Sicherheits-PIN nicht überein und die Karte ist somit wertlos. Die Ursprungskarte mit der nötigen PIN befindet sich ja im Besitz der Betrüger*innen. Diese können die aktivierte Gutscheinkarte sofort einlösen und sich den Wert sichern, während der*die Kund*in und der*die eventuell Beschenkte*r leer ausgehen.
Wirksamer Schutz vor Gutscheinbetrug kann wie folgt aussehen:
| - | Die Gutscheinkarte vor dem Kauf genau prüfen und darauf achten, dass der Barcode unbeschädigt ist und keine Anzeichen von Manipulation aufweist. |
| - | Karte möglichst sofort aktivieren und verwenden, im Betrugsfall lässt sich der Code schnell sperren. |
| - | Kassenbeleg als Nachweis für den Kauf der Karte aufheben. Im Falle eines Betrugs kann dies helfen, die Transaktion zurückzuverfolgen und Ansprüche geltend zu machen. |
| - | Gutscheinkarten möglichst bei vertrauenswürdigen Online-Anbietern oder in Geschäften kaufen, in denen die Gutscheinkarten nicht unbeaufsichtigt im Verkaufsraum hängen. |
| - | Polizei informieren und Anbieter der Guthabenkarte in Kenntnis setzen. |