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Ingelheimer Kurier
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Ingelheim am Rhein

In der Gemarkung Nieder-Ingelheim, Flur 19, Flurstück 201/3, Flur 20, Flurstücke 480/1, 480/7 und Flur 21, Flurstücke 81, 88/1, 88/2, 88/5, 727, 728 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 17.08.2023 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 2019-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

„Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt. Die in Übereinstimmung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt. Eine erneute Abmarkung der so dargestellten Punkte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen unterlassen.

Die Abmarkung einzelner Grenzpunkte wird dauerhaft unterlassen, da die neue Grenze durch den örtlichen Verlauf des Bordsteines gekennzeichnet ist. Auf Antrag der Beteiligten zu lfd. Nr. 2 nach Anlage 1 unterbleibt die Abmarkung der mit „A“ gekennzeichneten Grenzpunkte.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 01.09.2023 bis 14.09.2023 bei der Öffentlichen Vermessungsstelle M.Eng. Carsten Schröder, Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 07.30 bis 13.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter www.vermessungsbuero-schroeder.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei Öffentliche Vermessungsstelle M. Eng. Carsten Schröder, Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Öffentliche Vermessungsstelle M. Eng. Carsten Schröder finden Sie unter www.vermessungsbuero-schroeder.de.

gez. M.Eng. Carsten Schröder (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) Am Ikasee 1, 55218 Ingelheim am Rhein