Die Anmeldungen der Schulanfänger (w/m/d) erfolgen in Ingelheim am Rhein zu folgenden Terminen:
Montag, 23. Februar 2026 von 09:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag, 24. Februar 2026 von 13:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch, 25. Februar 2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Die Vereinbarung eines festen Termins vorab ist nicht erforderlich.
Mittwoch, 04. Februar von 12:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag, 05. Februar von 08:30 bis 13:30 Uhr
Die Vereinbarung eines festen Termins vorab ist erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie hierzu ab sofort bis spätestens Donnerstag, 29.01.2026 das Sekretariat unter der Telefonnummer 06132 75050. Dazu stehen Ihnen die Telefonzeiten des Sekretariats von montags bis donnerstags jeweils in der Zeit zwischen 9 und 11 Uhr zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie hierzu ab sofort bis spätestens Freitag, 06.02.2026 das Sekretariat unter der Telefonnummer 06132 73318. Dazu stehen Ihnen die Telefonzeiten des Sekretariats von montags bis freitags jeweils in der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr zur Verfügung.
Mittwoch, 25. Februar 2026
Donnerstag, 26. Februar 2026
Die Vereinbarung eines festen Termins vorab ist nicht erforderlich.
Dienstag, 03.02.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch, 04.02.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 05.02.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag, 09.02.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Die Vereinbarung eines festen Termins vorab ist nicht erforderlich.
Montag, 02.02.2026
Dienstag, 03.02.2026
Die Terminvergabe erfolgt durch die Rabenkopf-Grundschule und wird den Eltern auf dem Postweg mitgeteilt.
Eine Aufstellung über die Unterlagen, die zu den Anmeldungen mitgebracht werden müssen, und die Frage, ob Ihr Kind Sie bei der Anmeldung begleiten muss, teilt Ihnen die jeweilige Schule in einem Elternschreiben mit.
a) Abgrenzung nach Süden: BAB 60
b) Abgrenzung nach Osten: Selz
c) Im übrigen Gemarkungsgrenze
d) Das Gebiet von Sporkenheim ist dem Schulbezirk Brüder-Grimm-Schule zugeordnet.
| a) | Bahnhofstraße vom Bahnhof bis Paul-Clemen-Straße beidseitig zur Präsident-Mohr-Schule |
| b) | Paul-Clemen-Straße bis zur Wilhelm-Leuschner-Straße beidseitig zur Präsident-Mohr-Schule |
| c) | Paul-Clemen-Straße, San-Pietro-Straße, Kreuzbergstraße bis Einmündung Stevenagestraße, Stevenagestraße südlich der Kreuzbergstraße beidseitig zur Pestalozzischule |
| d) | Einmündung Stevenagestraße in Rotweinstraße ist südlichster Punkt des Schulbezirks der Pestalozzischule in der Rotweinstraße |
| e) | Südlich und westlich der genannten Linie liegt der Schulbezirk der Präsident-Mohr-Schule |
| f) | Das Gebiet von Großwinternheim ist dem Schulbezirk der Präsident-Mohr-Schule zugeordnet. |
| a) | Abgrenzung nach Süden: Bahnlinie ab Gemarkungsgrenze Gau-Algesheim bis zur Selz |
| b) | Abgrenzung nach Westen: Gemarkungsgrenze |
| c) | Abgrenzung nach Nordwesten nach Norden: BAB 60 bis zur Selz |
| d) | Abgrenzung nach Osten: Selz (ab Binger Straße bis BAB 60) |
Das Gebiet vom Stadtteil Heidesheim ist der Grundschule an der Sandmühle Heidesheim zugeordnet.
Das Gebiet vom Stadtteil Wackernheim ist der Rabenkopf Grundschule zugeordnet.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können gem. § 58 Abs. 1 Schulgesetz auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Kinder sind durch einen Sorgeberechtigte vorzustellen.
Bei der Anmeldung ist grundsätzlich die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Einhaltung der Schulbezirksgrenzen hin. Anträgen auf Änderungen des Schulbezirkes kann nur in begründeten Fällen stattgegeben werden.